Im Rahmen unseres Grunderwerbsteuer-Checks prüfen wir die Veränderungen von Beteiligungsstrukturen Ihrer Unternehmensgruppe innerhalb der letzten Jahre auf grunderwerbsteuerauslösende Ereignisse. Dabei dienen die Organigramme Ihrer Gruppenstruktur als Basis fürs Identifizieren der Deklarationspflichten. Zudem untersuchen wir Ihre aktuelle Gruppenstruktur in Bezug auf Chancen zur Optimierung der Grunderwerbsteuer bei künftigen Umstrukturierungen – rechtskonform und bedarfsgerecht.
KPMG unterstützt Umstrukturierungen ohne unnötige Grunderwerbsteuer-Belastungen. Folgende Leistungen werden dabei angeboten:
Identifikation von Deklarationspflichten aufgrund bereits ausgelöster Grunderwerbsteuer
Handlungsempfehlungen zur grunderwerbsteuerlichen Optimierung der Unternehmensstruktur
Anhaltspunkte zur Vermeidung zukünftiger Grunderwerbsteuerbelastungen
Wir bieten eine umfassende Unterstützung bei der Grunderwerbsteuer an. Dazu gehört eine Analyse auf Basis der zur Verfügung gestellten Verträge, die Ermittlung der genauen Höhe der gegebenenfalls ausgelösten Grunderwerbsteuer sowie die Erstellung von Grunderwerbsteueranzeigen oder -erklärungen. Wir würdigen auch mögliche zukunftsorientierte Maßnahmen und unterstützen bei deren Umsetzung.
Wir werden eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5 Prozent bezogen auf das Nettohonorar in Rechnung stellen. Mit der Pauschale sind beispielsweise Aufwände für die Nutzung von Telekommunikation, Datenbanken, Sekretariaten sowie Druck- und Graphik-Support abgegolten. Zusätzlich werden wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche, unmittelbar zuordenbare Kosten in Rechnung stellen. Dazu gehören insbesondere Reisekosten sowie Kosten von externen Anbietern auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten. Die oben genannten Honorarbeträge verstehen sich als Nettobeträge und erhöhen sich um die gegebenenfalls entstehende gesetzliche Umsatzsteuer.
Zur Analyse grunderwerbsteuerauslösender Sachverhalte benötigen wir von Ihnen:
Der Grunderwerbsteuer-Check beschränkt sich auf die Analyse grunderwerbsteuerauslösender Sachverhalte bereits durchgeführter Umstrukturierungen sowie das Aufzeigen von Chancen zur Vermeidung grunderwerbsteuerlicher Risiken bei zukünftigen Umstrukturierungen. Auf Wunsch passen wir den Leistungsumfang jederzeit gerne an Ihre Bedürfnisse an.
Der Begriff einer Umstrukturierung in diesem Kontext grunderwerbssteuerlicher Sachverhalte umfasst Verschmelzung, Einbringung oder ähnliche gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, bei denen es zu einem direkten oder indirekten Anteilseignerwechsel an einer Gesellschaft kommt, die in Deutschland belegenes Grundvermögen besitzt.
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