Forschungszulage beantragen: KPMG macht den Prozess transparent
Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) werden seit dem 1. Januar 2020 die Grundlagenforschung, die industrielle sowie experimentelle Forschung gefördert. Die Forschungszulage knüpft an den Personalaufwand bzw. im Fall der Auftragsforschung an das Entgelt für den Forschungsauftrag an und wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet bzw. ausgezahlt.
KPMG macht den Prozess zur Erlangung der Zulage für Sie transparent. Unsere Experten mit naturwissenschaftlichem beziehungsweise technischem Hintergrund analysieren fragebogenbasiert Ihr Forschungsvorhaben. Nach dem Assessment erhalten Sie die Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und kennen Ihren Handlungsbedarf.
Erhöhung der Chance auf Förderung
Steigerung der Effizienz Ihres Antragsprozesses
KPMG bietet eine Beratung an, um die Forschungsaufwandallokation zu optimieren und die Zulage zu erhalten. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, eine sachgerechte Dokumentation des förderungswürdigen Personalaufwands oder abgrenzbarer Rechnungsbeträge bei Auftragsforschung zu identifizieren und zu implementieren. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Forschungsprojekte den Anforderungen des Forschungszulagengesetzes entsprechen und Sie die maximale Zulage erhalten.
Das Assessment Ihres Forschungsvorhabens erfolgt in drei Schritten:
Das Honorar für den Workshop, das Assessment für bis zu drei Forschungsvorhaben Ihres Unternehmens sowie die Antragstellung bei der zuständigen Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zum Erhalt der F&E Bescheinigung beträgt 19.900 EUR. Sollte das Assessment ergeben, dass eine Forschungsförderung nicht in Anspruch genommen werden kann, wird das Projekt abgebrochen; unser Honorar wird dann nur auf Basis der bisher erbrachten Stunden in Rechnung gestellt.
Nehmen Sie einfach hier Kontakt mit uns auf, wir beantworten Ihnen gerne Ihre individuellen Fragen.