Die Business Analytics Klimaberichterstattung (TCFD) analysiert vier Dimensionen, die maßgeblich sind, um Ihre Geschäftsprozesse hinsichtlich des Klimawandels zu prüfen:
Strategie
Risikomanagement
Kennzahlen und Ziele
Governance
Starten Sie die Vorschau der Business Analytics. Sie enthält einen Überblick über alle Dimensionen der Analyse und bietet Ihnen einen ersten Einblick in die vorliegende Fragenstruktur mit einer von vielen Beantwortungsskalen.
Möchten Sie mehr erfahren? Sprechen Sie mit uns über Ihre aktuelle Aufgabenstellung und wie diese Business Analytics Sie bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen unterstützen kann. Natürlich können Sie die Business Analytics zunächst auch kostenlos testen und dort sofort erste Ergebnisse erhalten. Planen Sie Ihre individuelle Roadmap mit KPMG Atlas!
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Wenn Sie mehr über unseren Service erfahren möchten, können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen. Gerne erörtern wir dann gemeinsam mit Ihnen Ihre konkreten Fragestellungen.
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Die TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) ist eine im Rahmen der Pariser COP21 gegründete Arbeitsgruppe, die ein Regelwerk zur einheitlichen Klimaberichterstattung von Unternehmen geschaffen hat. TCFD-konforme Berichterstattung kann auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Ende 2022 hatte die EU final einen Rechtsakt bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gebilligt, welcher die Empfehlungen aus der TCFD im Rahmen der Klimaberichterstattung aufgreift und dadurch in Zukunft Unternehmen verpflichtet. Die Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) verpflichtet im Rahmen des European Green Deal bestimmte Unternehmen in der EU zur regelmäßigen Anfertigung der standardkonformen Berichte.
Die CSRD fordert die Offenlegung von Berichten zur Nachhaltigkeit von Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Faktoren erfüllen:
Sind mindestens zwei der Kriterien bei Ihrem Unternehmen erfüllt, müssen Sie ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtend Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD produzieren, sofern Ihr Unternehmen kapitalmarktorientiert ist. Andernfalls sind Sie ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtet.
Die TCFD sieht vier Dimensionen vor, die hinsichtlich Umweltzielen geprüft werden:
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Als Klimarisiken und -chancen werden jegliche möglichen klimabedingten Konsequenzen für Unternehmen verstanden. Die TCFD und damit auch die CSRD unterscheiden zwischen physischen und transitorischen Klimarisiken. Physische Klimarisiken sind die direkten Auswirkungen des Klimawandels, darunter beispielsweise Stürme, die zu Gebäudeschäden führen. Der Klimawandel verstärkt die Häufigkeit und Intensität folgenreicher Wetter- und Naturphänomene. Dabei geht es darum, langfristige Prognosen bzgl. des Klimawandels zu erstellen und ggf. Anpassungsmaßnahmen abzuleiten. Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse ist ebenfalls Teil der Anforderungen der EU-Taxonomie. Transitorische Klimarisiken und -chancen für Unternehmen ergeben sich aus klimapolitischen und regulatorischen Maßnahmen mit Folgen für Unternehmen, beispielsweise teurere Preise beim Emissionshandel. Zudem geht es darum, die Veränderungen des Marktes sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite zu betrachten.