KPMG Matchmaker – eine der führenden Plattformen für Unternehmensverkäufe und Wachstumsfinanzierung

Nutzungsvereinbarungen

[Definitionen]:

„KPMG Matchmaker – eine der führenden Plattformen für Unternehmensverkäufe und Wachstumsfinanzierung“ KPMG Matchmaker – eine der führenden Plattformen für Unternehmensverkäufe und Wachstumsfinanzierung (im Folgenden „KPMG Matchmaker-Plattform“) bringt Interessenten an einem Unternehmenskauf bzw. einer Investition mit Unternehmen und Unternehmer:innen für ihre Investitions- oder Nachfolgeziele unkompliziert zusammen. Dabei werden anhand zur Verfügung gestellter Informationen („Suchkriterien“ oder „Suchprofil“) durch die KPMG Matchmaker-Plattform relevante Kandidaten ermittelt, die den jeweiligen Suchkriterien entsprechen. Nach ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien (d. h. der abgebenden Parteien bzw. kapitalsuchenden Parteien, investierenden Parteien, oder deren Vertreter/Drittberater, z. B. Berater:innen), wird eine entsprechende Kontaktmöglichkeit geschaffen. Die Leistung der KPMG Matchmaker-Plattform beschränkt sich dabei auf das Matching. Eine Unterstützung bei der Suche von Management- oder Beratungspositionen (Anstellung oder Beratung) ist nicht Gegenstand der Leistungen der KPMG Matchmaker-Plattform. Es besteht seitens KPMG keine Verpflichtung zum Tätigwerden.
„Matching“ Als Matching wird der Prozess der Berechnung einer (teilweisen) Übereinstimmung von Suchkriterien zwischen Verkäufer/kapitalsuchender Partei und Käufer/Investor bezeichnet. Dieser basiert auf einem speziell für diese Anwendung entwickelten Algorithmus. Die (teilweisen) Übereinstimmungen der Suchkriterien werden als „Match“ bezeichnet. Die Ergebnisse des Matchings werden von KPMG einer Qualitätskontrolle für jeden Einzelfall unterzogen, bevor die Nutzer über ein „Match“ informiert werden.
„Nutzer“ Nutzer sind alle sich auf der KPMG Matchmaker-Plattform registrierenden Parteien.
„Verkäufer/kapitalsuchende Partei“ Verkäufer bzw. kapitalsuchende Partei ist der Gesellschafter/Aktionär/Komplementär des zu verkaufenden Unternehmens bzw. des kapitalsuchenden Unternehmens. Sofern der Verkäufer bzw. die kapitalsuchende Partei eine juristische Person und/oder nicht identisch mit dem Nutzer ist, wird der als Vertreter des Verkäufers bzw. der kapitalsuchenden Partei handelnde Nutzer entweder als Inserent oder auch als Verkäufer bzw. kapitalsuchende Partei bezeichnet.
„Käufer/Investor“ Käufer/Investor ist ein Interessent, der entweder den Kauf von Anteilen eines zu verkaufenden Unternehmens, dessen Komplettkauf oder eine Investition in das Unternehmen oder den Vermögensgegenstand anstrebt. Sofern der Käufer/Investor eine juristische Person ist und/oder nicht identisch mit dem Nutzer ist, wird der als Vertreter des Käufers/Investors handelnde Nutzer entweder als Inserent oder auch als Käufer/Investor bezeichnet.
„Inserent“ Ist der Nutzer nicht selbst Käufer/Investor oder Verkäufer/kapitalsuchende Partei, sondern Vertreter und/oder Drittberater, registriert er sich als „Inserent“ und weist seine rechtsgeschäftliche oder wirtschaftliche Vertretungsberechtigung im Rahmen der Vervollständigung des Suchprofils nach.
„KPMG“ KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden „KPMG“) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited („KPMG International“), einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen ist. KPMG erbringt Prüfungs-, Steuerberatungs- und Unternehmensberatungsleistungen.

 

(1) Unabhängigkeit

KPMG unterliegt als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterschiedlichen nationalen und internationalen Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit. Die Anwendbarkeit der berufsrechtlichen Regelungen zur Unabhängigkeit kann KPMG erst nach der Registrierung und vollständigen Einreichung eines Suchprofils des Nutzers prüfen. Sofern diese Unabhängigkeitsvorschriften für den Nutzer der KPMG Matchmaker-Plattform anwendbar sind, kann KPMG keine Unterstützung durch Matching im Rahmen der KPMG Matchmaker-Plattform erbringen. Bei einem eventuell negativen Ergebnis wird der Nutzer entsprechend informiert und die Einrichtung des Suchprofils abgebrochen bzw. ein bereits eingerichtetes Suchprofil gelöscht.

(2) Nutzerdaten Verifizierung

KPMG wird im Rahmen der Registrierung der Nutzer und deren Einreichung eines Suchprofils Maßnahmen zur Verifizierung der Nutzer, der Käufer/Investoren und Verkäufer/kapitalsuchenden Parteien durchführen. KPMG wird in diesem Zusammenhang unter anderem aus der Sicht von KPMG Abfragen und Recherchen durchführen.

In diesem Zusammenhang kann KPMG die Verkäufer/kapitalsuchenden Parteien und Käufer/Investoren und für sie auftretende Personen schriftlich, elektronisch (z. B. über die hinterlegte E-Mail-Adresse) oder telefonisch kontaktieren. KPMG ist insbesondere berechtigt, geeignete Nachweise – einschließlich Identifizierungsunterlagen sowie Nachweisen zu Erlaubnissen und Genehmigungen – in schriftlicher oder elektronischer Form von den Nutzern zu verlangen und zu speichern. KPMG ist außerdem berechtigt, diese Angaben nach eigenem Ermessen durch eigene Recherchen, externe Datenbanken und Recherchedienste/Auskunfteien zu überprüfen. Insbesondere behält sich KPMG vor, eine Registrierung und Berücksichtigung für das Matching im Rahmen der KPMG Matchmaker-Plattform nicht vor vollständigem Abschluss der gebotenen Identifizierungs- und Überprüfungsmaßnahmen vorzunehmen.

Hinweis für Vertreter/Drittberater: Es besteht ebenfalls die Möglichkeit für Drittberater (z. B. Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsberater, M&A-Berater und weitere Berater), KPMG Matchmaker für den eigenen Mandanten (Verkäufer/kapitalsuchende Parteien oder Käufer/Investoren) zu nutzen. Hierfür muss KPMG explizit ein Mandatsverhältnis mit dem Mandanten, eine Berechtigung zur Nutzung von KPMG Matchmaker in dessen Namen sowie der Personalausweis des Mandanten/der Mandantin (natürliche Person) nachgewiesen werden. Die Identifizierung und Überprüfung des Vertreters/Drittberaters erfolgt nach den für Verkäufer/kapitalsuchende Parteien und Käufer/Investoren geltenden Regelungen.

(3) Matching

Die KPMG Matchmaker-Plattform bringt Interessenten an einem Unternehmenskauf bzw. einer Investition mit Unternehmen für ihre Investitions- oder Nachfolgeziele unkompliziert zusammen. Über die KPMG Matchmaker-Plattform sollen Verkäufer/kapitalsuchende Parteien und Käufer/Investoren zum Thema Anteilsverkauf bzw. Unternehmensverkauf und Wachstumsfinanzierung zusammengeführt werden. Eine Vermittlung von reinen Managementpositionen ist nicht Gegenstand der Leistungen der KPMG Matchmaker-Plattform.

KPMG erbringt durch die Zurverfügungstellung der Informationen in der KPMG Matchmaker-Plattform keine Beratungsleistung. Anhand der zur Verfügung gestellten Informationen berechnet das Matching (Algorithmus der KPMG Matchmaker-Plattform) die (Teil-)Übereinstimmung in den jeweiligen Suchprofilen. KPMG nimmt keine inhaltliche Bewertung der Matching-Ergebnisse vor.

Ziel der KPMG Matchmaker-Plattform ist es, bei Übereinstimmung und Interesse beider Parteien, dem Verkäufer/der kapitalsuchenden Partei die Kontaktdaten des Käufers/Investors (nach dessen ausdrücklicher Zustimmung) zur Verfügung zu stellen. Ob und wann der Verkäufer/die kapitalsuchende Partei mit dem Käufer/Investor Kontakt aufnimmt, ist alleine die Entscheidung des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei.

KPMG kann zur Qualitätssicherung und/oder im Rahmen des Matchings ebenfalls Kontakt zu dem Käufer/Investor und dem Verkäufer/der kapitalsuchender Partei (u. a. zur Erläuterung des Matching-Prozesses beim Vorliegen von Übereinstimmungen mit interessierten Käufern/Investoren oder Verkäufern/kapitalsuchenden Parteien) telefonisch oder elektronisch aufnehmen. Hierbei kann KPMG auch weitere Möglichkeiten zum Vorteil einer Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nutzer/der jeweiligen Nutzerin vorstellen.

Auf Wunsch kann KPMG nach einer separaten Beauftragung unterstützend mitwirken. Dies kann im Rahmen des späteren Prozesses, z. B. bei der Unterstützung im Transaktionsprozess, bei der Unterstützung der Entscheidungsfindung oder in steuerrechtlichen/rechtlichen Fragestellungen, erfolgen. Für diesen Zweck können die auf der KPMG Matchmaker-Plattform angegebenen Kontaktdaten verwendet werden.

(4) Datenschutzklausel

Registrierung auf der KPMG Matchmaker-Plattform:

Die bei der Registrierung erhobenen Daten werden für eine Verifizierung des Nutzers verwendet (z. B. Name, E-Mail-Adresse). Nach der Bestätigung des personalisierten E-Mail-Links kann ein Suchprofil angelegt werden.

Anlegen eines Suchprofils:

Im Rahmen der Erstellung des Suchprofils werden Daten zur Identifizierung des Käufers/Investors und des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei erhoben und verarbeitet (z. B. Kontaktinformationen, Unternehmensdaten, Beziehung zwischen den handelnden Personen, Handelsregisterauszug, Vertretungsberechtigung, Lebenslauf bei Management-Buy-In Kandidat:innen). Zur Verifizierung der handelnden Personen ist u. a. der Upload einer Kopie des Personalausweises notwendig.

Die erhobenen Daten werden ausschließlich zu internen Prüf- und Dokumentationszwecken und zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher und berufsrechtlicher Anforderungen von KPMG verarbeitet. Sonstige Nutzer der KPMG Matchmaker-Plattform können diese Daten nicht einsehen.

Datenverarbeitung im Rahmen des Matching-Prozesses:

Zur Wahrung der Vertraulichkeit der Kontaktaufnahme, werden im Rahmen eines Matches in verschiedenen Phasen die nachfolgenden Informationen dem Verkäufer/der kapitalsuchenden Partei und dem Käufer/Investor zur Verfügung gestellt. In der ersten Phase wird der Vertraulichkeit des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei zum Schutz seiner Geschäftstätigkeit eine besonders große Bedeutung eingeräumt.

Phase 1:

Wenn es eine Übereinstimmung der Profildaten des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei mit den Profildaten des Käufers/Investors gibt, erhält der Verkäufer/die kapitalsuchende Partei nachfolgend Käufer- bzw. Investoreninformationen. Diese unterteilen sich im Rahmen der Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform in Informationen zum Unternehmensverkauf und zur Wachstumsfinanzierung:

  • Namen/Unternehmen des Inserenten
  • Name/Unternehmen des Käufers/Investors: Ist der Käufer/Investor nicht zeitgleich selbst der Inserent, hat er die Möglichkeit, einer Weitergabe des Käufernamens/Investorennamens und/oder des Namens des Käuferunternehmens/Investorenunternehmens zu widersprechen. In diesem Fall wird dem Verkäufer/der kapitalsuchenden Partei der Name des Käufers/Investors und/oder der Name des Käuferunternehmens/Investorenunternehmens als „anonym“ angezeigt.
  • Beziehung vom Inserenten zum Käufer/Investor (z. B. Der Inserent ist selbst der Käufer.)
  • Investmentkategorie, die der Käufer/Investor sucht (z. B. Wachstumsinvestor – unbefristet)
  • Käufer-/Investorenkategorie (z. B. Finanzinvestor)
  • Branchen, in denen der Käufer/Investor sucht
  • Land/Bundesland, in dem der Käufer/Investor sucht
  • gewünschte Umsatzgröße, die das zu verkaufende bzw. kapitalsuchende Unternehmen haben sollte
  • gewünschte EBITDA-Größe, die das zu verkaufende bzw. kapitalsuchende Unternehmen haben sollte
  • gewünschte Anteilsgröße, die der Käufer/Investor übernehmen möchte (in %)
  • Anlagehorizont des Käufers/Investors (z.B. > 5 Jahre)
  • ob der Käufer/Investor als alleinstehender Investor auftritt, oder sich mit Co-Investoren zusammenschließen möchte
  • ob der Käufer/Investor Interesse an Restrukturierungsfällen hat
  • weitere Hinweise des Käufers/Investors, die dieser für einen speziellen Zweck in mit einem entsprechenden Hinweis versehenen Abfragefeld seines Profils angegeben hat
  • eine Unterlage des Käufers/Investors, die dieser für einen speziellen Zweck in mit einem Hinweis versehenen Abfragefeld ausdrücklich in seinem Profil angegeben hat (z. B. eine Unternehmenspräsentation)
  • CV (sofern eine Privatperson investieren möchte)

Phase 2:

Der Verkäufer/die kapitalsuchende Partei entscheidet sich anschließend, ob er an einer Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Käufer/Investor interessiert ist und dessen Kontaktdaten anfragen möchte.

Nur sofern der Verkäufer/die kapitalsuchende Partei oder die für ihn auftretende Person explizit Interesse an einer Kontaktaufnahme mit dem Käufer/Investor hat, werden folgende Informationen des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei an den Käufer/Investor weitergeleitet. Diese unterteilen sich im Rahmen der Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform in Informationen zum Unternehmensverkauf und zur Wachstumsfinanzierung:

  • Investmentkategorie, die der Verkäufer/die kapitalsuchende Partei bietet (z. B. Wachstumsinvestition – unbefristet)
  • Branche des zu verkaufenden Unternehmens/kapitalsuchenden Unternehmens (z. B. Technologie)
  • Land/Bundesland (Hauptsitz) des zu verkaufenden Unternehmens/kapitalsuchenden Unternehmens
  • weitere Hinweise des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei, die diese/r für einen speziellen Zweck ausdrücklich in mit einem Hinweis versehenen Abfragefeld in seinem Profil angegeben hat
  • eine Unterlage des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei, die diese/r für einen speziellen Zweck ausdrücklich in mit einem Hinweis versehenen Abfragefeld in seinem Profil angegeben hat (z. B. einen Teaser)

Phase 3:

Der Käufer/Investor wird durch Phase 2 über den Kontaktwunsch des Verkäufers/der kapitalsuchenden Partei informiert. Erst nach seiner direkten Zustimmung auf diese Anfrage hin, werden seine Kontaktinformationen an den Verkäufer/die kapitalsuchende Partei weitergegeben.

Stimmt der Käufer/Investor keiner Freigabe seiner Kontaktdaten zu, werden diese auch nicht an den Verkäufer/die kapitalsuchenden Partei weitergegeben.

Darüber hinaus gelten die Regelungen der KPMG Datenschutzerklärung.

Auskünfte und Datenlöschung:

Zu weiteren Fragen zur Datenverarbeitung und Löschung der Registrierungsdaten wenden Sie sich bitte an de-matchmaker@kpmg.com.

(5) Verschwiegenheitserklärung

Die KPMG Matchmaker-Plattform dient dem Austausch von vertraulichen Informationen eines Verkäufers/einer kapitalsuchenden Partei und eines Käufers/Investors.

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind

  • der Inhalt dieser Vereinbarung sowie sämtliche Anlagen und Anhänge hierzu;
  • die Tatsache, dass eine Partei sich auf der KPMG Matchmaker-Plattform registriert hat;
  • alle Informationen, die die Parteien im Rahmen der Plattformkommunikation in mündlicher oder schriftlicher Form erhalten.

Vertrauliche Informationen sind nicht Informationen, die allgemein zugänglich und bekannt sind, die der jeweils anderen Partei bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung bekannt waren oder nach Abschluss dieser Vereinbarung durch Dritte berechtigterweise bekannt gemacht wurden.

Die Nutzer verpflichten sich, jedwede vertrauliche Information im Sinne der Vereinbarung vertraulich zu behandeln und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Dritte (Personen, die nicht Parteien dieser Vereinbarung sind) Kenntnis hiervon erlangen können.

Die Nutzer verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie im Rahmen der Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform erhalten, nach Beendigung der Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform zu vernichten. Dies gilt auch für alle elektronischen Dateien bzw. Informationen. Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht an derartigen Gegenständen. Dies gilt nicht für Informationen, die auf Basis einer separaten Vereinbarung außerhalb der KPMG Matchmaker-Plattform ausgetauscht wurden.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform für einen Zeitraum von drei Jahren.

(6) Nutzung von KPMG Matchmaker

KPMG gewährt dem Nutzer vorbehaltlich der Beschränkungen in dieser Vereinbarung ein einfaches und für die Dauer dieser Vereinbarung zeitlich beschränktes sowie jederzeit widerrufliches und kündbares Recht zur Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform in dem für die Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform erforderlichen Umfang.

Der Zugang und die Nutzung von KPMG Matchmaker sind kostenlos. Es entstehen für KPMG über die Nutzung von KPMG Matchmaker keinerlei Honoraransprüche.

Zudem wird keinerlei Nachweis eines Zusammenbringens von beiden Parteien erbracht.

Ein Anspruch auf Tätigwerden von KPMG besteht nicht.

(7) Bereitstellung

KPMG ist bemüht, im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, die KPMG Matchmaker-Plattform möglichst unterbrechungsfrei zur Nutzung bereitzustellen.

KPMG ist berechtigt, die Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform jederzeit zu unterbrechen, insbesondere bei Störung der eingesetzten Infrastruktur, zur Durchführung einer technischen Änderung, zu Wartungszwecken oder bei höherer Gewalt. In einem solchen Fall wird sich KPMG bemühen, die Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. Eine weitergehende Pflicht von KPMG im Falle einer Nutzungsunterbrechung besteht nicht.

KPMG gestaltet die KPMG Matchmaker-Plattform nach eigenem Ermessen. KPMG ist berechtigt, deren Funktionsumfang zu verringern oder zu erweitern, es sei denn, dies ist für den Nutzer unzumutbar oder die Änderungen sind nicht von der Zustimmung zu den Bedingungen sowie der datenschutzrechtlichen Einwilligung umfasst.

(8) Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, weder Rechte an der KPMG Matchmaker-Plattform noch Rechte von auf KPMG Matchmaker-Plattform eingestellte urheberschutzfähige Werke oder Teile davon und sonstige gewerbliche Schutzrechte von KPMG oder Dritten zu verletzen und nicht gegen gesetzliche Regelungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, zu verstoßen.

Der Nutzer wird bei der Nutzung der KPMG Matchmaker-Plattform auch die übrigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Insbesondere wird er

  • keine unwahren oder irreführenden Angaben machen;
  • keine illegalen, wettbewerbswidrigen Handlungen vornehmen oder fördern;
  • nicht den Ruf von KPMG oder eines Dritten schädigen;
  • keine Maßnahmen ergreifen, die darauf gerichtet sind, Funktionen der KPMG Matchmaker-Plattform zu stören bzw. funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren;
  • keine Viren oder schadhaften Programme einbringen, die die KPMG-Systeme oder IT-Systeme Dritter kompromittieren und die IT- Infrastruktur nicht für weitergehende webbasierende Angriffe nutzen.

Die Pflicht zur Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer gilt uneingeschränkt auch nach Abmeldung des Nutzers von der KPMG Matchmaker-Plattform.

Der Nutzer wird sein Passwort vertraulich behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen. Solange der Nutzer KPMG nicht den Verlust seines Passworts oder die Kenntnisnahme des Passworts durch einen unbefugten Dritten schriftlich angezeigt hat, trägt er die Verantwortung für unbefugte Nutzung seines Nutzernamens. Der Nutzer wird einen Verlust oder die Kenntnisnahme seines Passworts durch einen unbefugten Dritten unverzüglich KPMG melden.

KPMG haftet nicht für vertragliche oder gesetzliche Pflichtverletzungen der Nutzer. Bei Verstößen des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Nutzungsvereinbarung ist KPMG berechtigt, den Zugang ohne Vorankündigung zu sperren. Verletzt der Nutzer eine der vorgenannten Pflichten und/oder gesetzlichen Vorgaben, kann KPMG zudem Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen, es sei denn der Nutzer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, und die Nutzungsvereinbarung fristlos kündigen.

(9) Änderungen der Nutzungsbedingungen

KPMG ist berechtigt, die Nutzungsvereinbarung zu ändern und wird dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten Änderungen per E-Mail an die vom Nutzer in seinem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen.

Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht vor Inkrafttreten der geänderten Nutzungsvereinbarung, gilt diese als angenommen.

Im Falle eines Widerspruchs durch den Nutzer, hat KPMG das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit diesem fristlos zu kündigen.

(10) Disclaimer

Über die in dieser Nutzungsvereinbarung beschriebenen Maßnahmen hinaus wird KPMG im Rahmen der Nutzung von KPMG Matchmaker keine weitere Verifizierung von Informationen der sich registrierenden Parteien vornehmen.

KPMG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der KPMG Matchmaker-Plattform hinterlegten fremden Informationen. KPMG wird keine weitere Verifizierung hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit durchführen. Jeder Nutzer muss selbstständig entscheiden, welche Schritte er unternimmt, um sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu überzeugen und welche weiteren Informationen er einholt. Die durch uns zur Verfügung gestellten Informationen können in keiner Weise sonstige Untersuchungen und Maßnahmen ersetzen, die ein Käufer oder Verkäufer durchführen sollte, um sich ein ausreichendes Urteil über die wirtschaftliche Lage und andere Belange zu bilden.

(11) Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Dieser Nutzungsvereinbarung liegen die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Anlagen